Einleitung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind Bestandteil jedes endgültigen Vertrags zwischen der magFlags GmbH und dem Kunden im
Hinblick auf den Service und setzen alle anderen Absprachen,
sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden, außer Kraft.
§1 Auftragsannahme
Zwischen magFlags und
dem Kunden kommt in dem Moment ein Vertrag zustande, wenn magFlags dem Kunden die
Auftragsannahme bestätigt. Die Bestätigung kann durch die
Lieferung der Ware erfolgen.
Angebote auf diesen Webseiten sind freibleibend und unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
Alle Aufträge werden nur zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt.
Der Kunde erkennt diese mit der Auftragserteilung an.
§2 Preise
Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung,
wie sie auf den Internetseiten dargestellt werden.
Die Preise verstehen sich ab dem Betriebssitz von magFlags.
Die Preise sind inklusive Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt, und ohne Kosten für Verpackung und Versand.
Verpackung und Versand werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Höhe dieser Kosten werden auf der Webseite spätestens vor dem endgültigen Vertragsabschluss dargestellt.
§3 Lieferbedingungen
1. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die
Lieferpflicht von magFlags.
2. Alle Aufträge werden möglichst kurzfristig ausgeführt.
magFlags strebt eine Lieferzeit von 48-72 Stunden an.
Geringfügige Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung.
Für Lieferverzögerungen durch den Versandweg übernimmt magFlags keine Garantie.
3. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse
an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Macht magFlags von diesem Recht Gebrauch,
werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben.
4. Das Einhalten einer Lieferfrist hängt immer von unserer eigenen rechtzeitigen
Belieferung ab. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab
und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die magFlags nicht zu vertreten hat,
so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.
5. Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt
oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird
und wir dies nicht zu vertreten haben. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere:
Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen,
welche nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind.
Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet
und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.
6. Ersatzlieferungen sind zulässig, wenn ein bestimmter Artikel nicht lieferbar ist.
magFlags sendet dann eine qualitativ und preislich gleichwertige Ware als Ersatz zu (Ersatzartikel).
Bei Nichtgefallen kann ein Ersatzartikel porto- und verpackungsfrei zurückgegeben werden.
§4 Versand
Der Versand erfolgt durch die
Deutsche Post oder von magFlags beauftragte Kurierdienste; die Kosten
werden nach einer Preisliste von magFlags oder nach Vereinbarung
berechnet.
§5 Widerrufsrecht
Innerhalb von 14 Tagen nach
Erhalt der bestellten Ware hat der Verbraucher das Recht, den Kaufvertrag zu
widerrufen oder die Ware zurück zu senden. Von dieser Regelung ausgenommen
sind:
- entsiegelte Datenträger (z. B. CDs, DVDs, Videos, Software)
- Ware, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurde
- Ware, die nach Kundenspezifikation konfektioniert wurde
- Ware, die verändert wurde
- Ware, die verschmutzt wurde
- Ware, die sichtbare Gebrauchsspuren aufweist
Der Warenwert und gegebenenfalls
auch die Versand- bzw. Portokosten werden dem Kunden dann auf das bei der
Bestellung angegebene Bankkonto überwiesen oder durch Zusendung eines
Verrechnungsschecks erstattet.
Ab einem Warenwert von 40,00 EUR
sowie bei berechtigten Reklamationen erstattet magFlags dem Kunden die
Versand- bzw. Portokosten. Die durch den Kunden verauslagten Versand- bzw.
Portokosten werden in diesem Fall dem Kundenkonto bei magFlags
gutgeschrieben oder, soweit er dies ausdrücklich wünscht, erstattet.
Bitte frankieren Sie das Paket
ausreichend, wir erstatten Ihnen den Portobetrag unter oben stehenden
Bedingungen zurück; anderenfalls müssen wir das von der Post erhobene
Strafporto von dem Erstattungsbetrag abziehen.
Wenn Sie beschädigte oder
abgenutzte Waren zurückschicken, wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug
gebracht; dies können Sie vermeiden, indem Sie lediglich die Funktion der Ware
prüfen und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung
zurückschicken.
Allen Rücksendungen ist unbedingt
eine Kopie des Lieferscheines bzw. der Rechnung beizulegen.
§6 Gewährleistung
Berechtigte Mängelrügen können
nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt unter
Beifügung von Lieferschein / Rechnung gegenüber magFlags
angemeldet werden. Als berechtigte Mängel gelten technische Unzulänglichkeiten
die nach dem bisherigen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären. Bei nicht
offensichtlichen Mängeln gilt, sofern der Kunde Unternehmer ist, eine
Anzeigefrist von 12 Monaten ab Ablieferung der Ware beim Kunden. Ist der Kunde
Verbraucher, gilt für nicht offensichtliche Mängel eine Anzeigefrist von 24
Monaten seit Ablieferung beim Kunden.
§7 Reklamationen
Für Reklamationen gelten die
gleichen Bestimmungen wie unter §6 Gewährleistung.
§8 Stoffe und Bedruckung
Stoffe und deren Bedruckung
können ihre Eigenschaften und Aussehen unter Hitze- und Feuchtigkeitseinflüssen
verändern. Veränderungen dieser Art sind eine natürliche Abnützung und
rechtfertigen keine Gewährleistungsansprüche und Reklamationen. Dies gilt
sowohl für witterungbedingte Veränderungen wie auch für Veränderungen nach
Waschvorgängen.
§9 Zahlungsbedingungen
Der Kunde ist verantwortlich für
die rechtzeitige Zahlung der Rechnungen. In den Rechnungen können Beträge für
Waren und Dienstleistungen Dritter enthalten sein.
Sofern nichts anderes vereibart wurde liefern wir ausschliesslich
gegen Vorkasse.
Vorauszahlungen oder Aufträge zur Abbuchung werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
Bei Lieferung gegen Rechnung sind alle Rechnungsbeträge spätestens mit Auslieferung der Ware fällig
und spätestens 14 Tage nach diesem Zeitpunkt und Zugang der Rechnung zu zahlen.
Befindet sich der Kunde bei Zahlungen gegen Rechnung nach 14 Tagen mit der Zahlung im Verzug,
so muss er Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zahlen,
wenn weder der Kunde noch magFlags einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachweisen.
Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne Mahnung an.
Bei Zahlung gegen Rechnung stehen magFlags
die im Folgenden beschriebenen Sicherungsrechte zu:
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von magFlags.
Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung der Ware.
Der Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen.
Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung der von uns gelieferten Ware
(z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits jetzt
das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache auf magFlags.
Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache
für uns unentgeltich mitverwahrt.
Kommt der Kunden seiner Zahlungspflicht nicht nach, behalten wir uns vor
- den Kunden von der Nutzung des Service bis zum Zahlungseingang zu
sperren oder
- den Kunden von der Nutzung des Service dauerhaft auszuschließen.
Der Kunde ist nicht berechtigt,
mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn,
die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
Der Kunde ist nicht berechtigt,
unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung - auch aus Mangelrügen - entgegenzuhalten,
es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
§10 Datenspeicherung
Gemäß § 28 des
Bundesdatenschutzgesetzes wird darauf aufmerksam gemacht, dass die im Rahmen
der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33
Bundesdatenschutzgesetz erarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten
werden vertraulich behandelt. Sollte der Kunde Änderungen, Sperrungen oder
Löschungen seiner Daten wünschen, hat er sich zu magFlags zu wenden.
§11 Bezug weiterer Informationen
Der Kunde erklärt sich bereit,
das magFlags mittels der angegebenen eMail Adresse künftig allgemeine
Informationen (sog. Newsletter) übersenden darf. Dieser Service ist weder mit
Kosten, noch mit einer weiteren Verpflichtung verbunden. Der Kunde kann die
völlig unverbindlichen Informationen jederzeit in seinem persönlichen Account
abbestellen. Der Informationsinhalt und die Einbeziehung von
Kooperationspartnern ist der Redaktion von magFlags vorbehalten.
§12 Urheberrechte
Bei allen uns übergebenen Daten und Arbeiten wird das Urheberrecht des Auftraggebers vorausgesetzt,
insbesondere in Bezug auf die Rechte Dritter, an der auf den Motiven abgebildeten Personen
oder Gegenständen.
Aus einer etwaigen Urheberrechtsverletzung entstehende Folgen trägt allein der Auftraggeber.
Sollten dritte Personen gegenüber magFlags eine Verletzung ihrer Bildrechte oder Markenrechte
durch den Kunden geltend machen, verpflichtet sich der Kunde,
uns von sämtlichen gegenüber magFlags von dritter Seite geltend gemachten Ansprüchen
freizustellen und magFlags etwaige sonstige Schäden zu ersetzen,
soweit der Kunde diese zu vertreten hat.
§13 Sonstiges
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen
aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags,
die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Vertragssprache ist deutsch.
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem
Vertrag wird der Sitz von magFlags Matthias Jaekle vereinbart.
Ist oder wird eine Bestimmung des Vertrags
ganz oder teilweise unwirksam, so berührt dies weder die Wirksamkeit des
verbleibenden Teils der Bestimmungen noch die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen. Für diesen Fall verpflichten sich die Partner, anstelle der
unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu vereinbaren, die, soweit rechtlich
möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck
unter Berücksichtigung der im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der
Partner am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den
Partnern nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
magFlags GmbH
Stand: 22.01.2009
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